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   BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 335/13 B   

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https://dejure.org/2014,25413
BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 335/13 B (https://dejure.org/2014,25413)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2014 - B 14 AS 335/13 B (https://dejure.org/2014,25413)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - B 14 AS 335/13 B (https://dejure.org/2014,25413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 20 SGB 10
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit durch zwischenzeitliche Entscheidung des BSG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit durch zwischenzeitliche Entscheidung des BSG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit durch zwischenzeitliche Entscheidung des BSG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 335/13 B
    Nachdem der 4. Senat durch Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R -, in dem dieselbe Rechtsfrage gestellt, derselbe Beklagte und auf Klägerseite derselbe Prozessbevollmächtigte beteiligt waren, die Revision des dortigen Klägers zurückgewiesen hatte und in dem hiesigen Verfahren angefragt worden ist, ob die Nichtzulassungsbeschwerde aufrechterhalten bleibe, hat der Kläger mitgeteilt, dass an der Nichtzulassungsbeschwerde festgehalten werde, da die Rechtsauffassung des zuständigen 14. Senats noch nicht bekannt sei.

    Die vom Kläger formulierte Rechtsfrage ist aufgrund des genannten Urteils des 4. Senats vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R - nicht mehr klärungsbedürftig.

  • BSG, 15.12.1976 - 4 BJ 1/76

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 335/13 B
    Dies bedeutet, dass die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, die zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde gegeben war, durch zwischenzeitliche Entscheidungen des BSG über diese Rechtsfrage bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde wegfallen kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, IX, RdNr 71) .
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    a) Zu den Voraussetzungen für einen Überprüfungsantrag eines Leistungsberechtigten nach § 44 SGB X hat der 4. Senat in seinem Urteil vom 13.2.2014 (- B 4 AS 22/13 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-1300 § 44 Nr. 28 mwN) , dem sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 4.6.2014 - B 14 AS 335/13 B) , ausgeführt: Erfolgt die Überprüfung aufgrund eines Antrags des Leistungsberechtigten, löst dieser Antrag zwar grundsätzlich eine Prüfpflicht des Leistungsträgers aus, deren Umfang aber von dem Antrag und dessen Begründung abhängig ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2021 - L 3 AS 1779/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anforderungen an einen Überprüfungsantrag,

    Die von ihm im Antrag vom 10. Oktober 2017 angegebenen Prüfungspunkte: "alle Bescheide wegen laufender und einmaliger Leistungen, Bescheide wegen Aufhebung, Erstattung und Auf- oder Verrechnung von Leistungen, wegen Darlehen, Übernahme von Kosten der Unterkunft o.ä., die Sie mir gegenüber wegen Leistungen nach dem SGB II erlassen haben", seien nicht derart prägnant, dass aus ihnen konkrete Prüfungspunkte hinsichtlich bestimmter, einzelner Verwaltungsakte abgeleitet werden könnten (vgl. zu den Anforderungen: Bundessozialgericht , Urteile vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R -, Rn. 16, 04.Juni 2014 - B 14 AS 335/13 B -, Rn. 7, 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R -, Rn. 14; alle zitiert nach Juris).

    Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R -, Rn. 13 ff., 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R -, Rn. 13 f., und 23. Februar 2017 - B 4 AS 57/15 R -, Rn. 20, sowie Beschluss vom 04. Juni 2014 - B 14 AS 335/13 B -, Rn. 7; alle zitiert nach Juris) in seinen Entscheidungen wiederholt dargelegt, dass der Antrag des Leistungsberechtigten auf Überprüfung zwar grundsätzlich eine Prüfpflicht des Leistungsträgers auslöst, deren Umfang aber von dem Antrag und dessen Begründung abhängig ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 18 AS 2312/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Insoweit kann nichts anderes als im Fall nicht konkretisierter Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gelten (vgl nur BSG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 335/13 - juris mwN; vgl auch BSG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - B 4 AS 379/16 B - zur hinreichenden Bestimmtheit eines Löschungsantrags).
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